Keine Hobbytierfarm, sondern landwirtschaftliche Nutzung
Rumpenheim [ENA] Insgesamt 7 Schweine schaffte sich die Züchterin an und versorgte sie vorbildlich. Dies bestätigte das zuständige Veterinäramt. Zuvor waren auf dem Grundstück Pferde gehalten worden. Auch hatte sie dann weiteres Getier zu vesorgen, wie Hasen, Puten und Gänse. Aber die Bauaufsicht verfügte, dass das Gelände zu räumen ist. Trotzdem dass das Gelände für Tierhaltung genutzt werden darf.
Wohin mit den Minischweinen, Hängebauchschweinen, Rassen aus dem ehemaligen Jugoslawien? Sie wurden aus "Liebe" zum Tier gehalten, waren somit nicht für den Metzger bestimmt. Die Minischweine hatten Menschen bei ihr abgegeben, die diese aus einer Laune heraus als Haustier angeschafft haben, nicht aber soweit dachten, dass das niedliche Schweinchen zu einem 80- Kilo-Tier heranwächst. Sie stellte ihre alten Haustierrassen auf Messen vor. Selbst auf dem Hessentag war sie mit ihren Gänsen vertreten und stellte sie dort vor. Einen Schulbauernhof wollte sie gründen und so ihre Leidenschaft mit anderen teilen. Kinder direkt an die Tiere heranführen, Tiere zum Anfassen präsentieren.
Ohne dabei davon abzulenken, für welchen Zweck Tierhaltung auch sein muss, nämlich zur Nahrungsgewinnung. Alle diese heren Gedanken und Vorsätze beeindruckte das Amt nicht. Für Tierhaltung sei dies der falsche Ort, sie darf dort nicht sein. Erinnern wir uns, es wurden vor der Nutztung der jetzigen Eitentümerin des Grundes dort Pferde gehalten! Der Flächennutzungsplan sehe dort keine Hobbytierhaltung vor. Eine landwirtschaftliche Nutzung, die die Tierhalterin mit ihrem Konzept nicht verwirklicht. Bestimmte Flächen sind nur bestimmter Nutzung vorbehalten. Das Konzept ist hier wohl nicht gewollt und somit nicht vereinbar mit den amtlichen Nutzungsvorstellungen.




















































