Rentner aufgepasst!
Barendorf [ENA] Bundesweit beginnt die Finanzverwaltung mit der Auswertung von Rentendaten um festzustellen, welche Rentnerinnen und Rentner noch nicht beim Finanzamt geführt werden. Es sollen alle diejenigen angeschrieben werden, bei denen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist. In 2005 war das Gesetz geändert worden. Viele Rentner fragen sich aber nach wie vor, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen.
Das meldet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. und weist darauf hin, dass das geänderte Steuerrecht nicht nur für Altersrenten gilt sondern auch für Erwerbsunfähigkeits- und Witwenrenten. 2005 mussten 50 Prozent der Bruttorenten versteuert werden. Bei einem späteren Rentenbeginn steigt dieser Prozentsatz ab 2006 bs 2020 jährlich um zwei Prozent. Wer ab 2012 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, muss also bereits für 64 Prozent der Bruttorente Steuern bezahlen. Der zu Beginn des Rentenbezugs festgelegte Besteuerungsanteil bleibt dann aber über die gesamte Dauer des Rentenbezugs gleich hoch. Allerdings sind danach die Rentenerhöhungen immer in voller Höhe, also zu 100 Prozent zu versteuern.
Wenn neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einnahmene erzielt werden, hängt es von der Höhe der Jahresbruttorente ab, ob eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Die Freigrenzen gelten jeweils bezogen auf das Jahr des Rentenbeginns. Hat ein alleinstehender Renter beispielsweise 2007 das erste Mal eine gesetzliche Rente bezogen und beträgt seine Bruttorente in 2011 weniger als 15.700 Euro, müsste er keine Einkommensteuererklärung abgeben, so der Lohnsteuerhilfeverein. Hätte er hingegen 18.000 Euro Jahresbruttorente erhalten, bestünde eine Abgabepflicht. Für Ehepaare gelten höhere Freigrenzen.
Übersteigt die Jahresbruttorente eine bestimmte Höhe, ist der Ehepartner noch berufstätig oder gibt es andere Einkünfte, z.B. aus Vermietung oder Verpachtung, muss immer eine Steuererklärung eingereicht werden. Der Lohnsteuerhilfeverein empfiehlt allen erklärungspflichtigen Rentnerinenn und Rentnern, eine Steuererklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe könne das Finanzamt auch die Besteuerungsgrundlage (Rentenhöhe) schätzen und eine Steuerlast festsetzen. Ja, es könnte sogar Verspätungszuschläge fordern. Wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, dem bietet der Lohnsteuerhilfeverein an, dass er sich an eine seiner 2.800 örtlichen Beratungsstellen wenden kann.




















































